Deutsch-Polnische Begegnungsschule „Willy-Brandt-Schule” in Warschau

Rechtsgrundlage

Die Schule wurde im Jahr 1978/79 als Einrichtung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau und "Expertenschule" (genannt: Deutsche Schule Warschau) gegründet. Anfang der achtziger Jahre ging die Trägerschaft auf den Deutschen Schulverein Warschau (DSW) über, einem nach § 23 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches anerkannten Verein.

Aufgrund des Abkommens vom 01.09.2005 über die Gründung der Deutsch-Polnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule" (in Kraft getreten am 30.04.2008) ist die Schule am 12.09.2008 von der zuständigen polnischen Schulbehörde als eine Privatschule mit den Befugnissen einer polnischen öffentlichen Schule bestätigt worden.

Die Schule führt nach zwölf Jahren zur Erlangung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife. Das von der Schule ausgestellte deutsche Reifezeugnis berechtigt am Verfahren zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen teilzunehmen. Beide Länder erkennen für die weitere Ausbildung die von der Schule ausgestellten Zeugnisse in allen Klassenstufen an.

In Umsetzung des Schulabkommens ist die Schulträgerschaft am 01.09.2009 auf den Verein "Niemieckie Towarzystwo Szkolne w Warszawie" (NTS) (übersetzt: Deutscher Schulverein Warschau) übergegangen. Es handelt sich um einen Verein nach polnischem Recht, der bei dem Rayongericht für die Hauptstadt Warschau (XIII. Wirtschaftsabteilung des Gerichtsregisters) unter der Nr. 0000150334 eingetragen ist. Dem Verein obliegt bereits seit einiger Zeit die Verantwortung für das Projekt Schulneubau.

Vereinszweck von NTS ist die Trägerschaft und somit die rechtliche und finanzielle Führung der Deutsch-Polnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule" in Warschau. Die Interessen der Vereine werden nach außen und innen durch den Vorstand vertreten, der jährliche Haushaltspläne und -abschlüsse, welche der Mitgliederversammlung des Vereins zur Genehmigung vorgelegt wird, erstellt.

Die Personalauswahl wird gemeinsam von Schulleiter und Vorstand getroffen, wobei die Arbeitsverträge mit NTS, vertreten durch den Vorstand oder den Beauftragten des Vorstands geschlossen werden. Die Zuständigkeiten des Vereins und des Vorstandes werden von der Satzung geregelt.

Der Schulleiter untersteht aufgrund seines Status als eine von dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandschulwesen - (ZfA) entsandte Lehrkraft sowie des entsprechenden Dienstvertrages nicht der fachlichen und disziplinarischen Weisung des Schulträgers.

Die "Willy-Brandt-Schule" wird durch die Bundesrepublik Deutschland mit beträchtlichen Mitteln gefördert. Dies geschieht einerseits durch die ZfA mittels Entsendung und Finanzierung deutscher Lehrkräfte (derzeit 9 Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und 1 Bundesprogramlehrkraft (BPLK), jährliche Betriebskostenzuschüsse sowie Zusatzmittel bei Bedarf und für besondere Projekte.

Weiterhin erfolgt seit der Registrierung als Privatschule mit den Befugnissen einer polnischen öffentlichen Schule eine finanzielle Förderung durch die polnischen Behörden.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website unter Schulabkommen, Satzungen, Vorstand, Mitgliedschaft, Gesetzbuch - Ratifizierung des Abkommens, Bescheinigung - Privatschule mit den Befugnissen einer polnischen öffentlichen Schule sowie auf der Homepage der ZfA: www.auslandschulwesen.de

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