Deutsch-Polnische Begegnungsschule „Willy-Brandt-Schule” in Warschau

Schulgebühren

Schulgeld 2023/2024

1. Das Schulgeld der Willy-Brandt-Schule Warschau für das Schuljahr 2023/2024 wird wie folgt festgelegt:
a) Internationale Abteilung Klassen 1 bis 3 – PLN 27.122,00,
b) Polnischsprachiger Programmbereich Klassen 4 bis 8 – PLN 27.122,00,
c) Polnischsprachiger Programmbereich Klasse 9 – PLN 24.602,00,
d) Deutschsprachiger Programmbereich Klassen 1 bis 12 – PLN 27.122,00.

2. Im Schuljahr 2023/2024 zahlen neue Schüler des polnischsprachigen Programmbereichs das Schulgeld in der Höhe von 27.122 PLN.


Familienrabatt:

- Vollpreis für das älteste Kind - 10 % Ermäßigung für alle weiteren Kinder einer Familie (gilt für den „Deutschen Kindergarten“ und die WBS).

Der Familienrabatt wird bei der Rechnungsstellung automatisch berücksichtigt.

Sie haben die Möglichkeit, das ganze Schulgeld bis zum 31.08.2023 zu bezahlen. Nach Buchung Ihrer Einzahlung wird Ihnen eine entsprechende Rechnung ausgestellt.

Es gibt auch die Möglichkeit, das Schulgeld in 4 gleichen Raten zu bezahlen. Die Zahlungsziele für Ratenzahlungen sehen wie folgt aus: 15.09, 01.12, 01.03, 01.06.


Wichtiger Hinweis: Die Lehrbüchergebühr wurde ins Schulgeld integriert.

Anmeldungen während des Schuljahres werden mit 1/10 des Jahresbeitrages in der Schule pro Monat berechnet (bis zum Ablauf des Schuljahres im Juni (Schule); wobei der angefangene Monat voll in Rechnung gestellt wird.

Freiwilliger katholischer Religions- oder Ethikunterricht im internationalen Zweig:

100 PLN pro Schuljahr bei 1 Wochenstunde
200 PLN pro Schuljahr bei 2 Wochenstunden


Nachmittagsbetreuung

Modell 1 "kurz" bis 15.00 Uhr


14.10 -  14.55   Preis pro Halbjahr in PLN
  ohne ME
 1 mal pro Woche                     200,00    
 2 mal pro Woche                      400,00
 3 mal pro Woche  600,00
 4 mal pro Woche   800,00
 5 mal pro Woche 1000,00



Modell 2 "lang" bis spätestens 18.00 Uhr


14.10 - 18.00  Preis pro Halbjahr in PLN
   ohne ME
 1 mal pro Woche                          490,00
 2 mal pro Woche    980,00
 3 mal pro Woche  1470,00
 4 mal pro Woche  1960,00
 5 mal pro Woche  2130,00


1. Wenn Sie an einem der Tage die Nachmittagsbetreuung nicht regelmäßig gebucht haben, aber ausnahmsweise diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, können Sie eine Nachmittagsbetreuung zusätzlich buchen.
- zweimal im Monat oder jedes Mal, wenn das Kind in der Schule bleibt, um an der schulischen Veranstaltung am Nachmittag teilzunehmen (Filmnachmittag, Konfirmationsunterricht, etc.)– 30 PLN pro Nachmittag, sonst 70 PLN pro Nachmittag.


Erläuterungen:


1. Die vorstehenden Beträge umfassen die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenstunde und Arbeitsgemeinschaften.

2. Sofern ein/e Schüler/in nur an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen möchte, fallen gleichwohl die vorgenannten Beträge entsprechend des gebuchten Moduls an.

3. Sollten zusätzliche Kosten für eine AG entstehen, wird dies bei der Anmeldung des Kindes in die AG-Gruppe mitgeteilt.

4. Während der sog. Schnupperwoche gibt es die Möglichkeit die AGs zu testen.

5. Die Gebühren für die NB werden im Voraus auf Grund der ausgestellten Rechnung erhoben.

6. Eine Rückerstattung des Kostenanteils für Versäumnistage findet nicht statt, weil es sich bei den Gebühren um Pauschalgebühren handelt.

7. Die Konditionen gelten auch für externe Teilnehmer/innen.

8. Die Nachmittagsbetreuung ist bis 18.00 geöffnet. Für die verspätete Abholung des Kindes wird eine Gebühr in Höhe von 50 PLN pro angefangene 30 Minuten erhoben.

9. Die Kinder, die kein Mittagessen in der WBS einnehmen, dürfen ihr mitgebrachtes Essen (belegte Brote, Salate) nur im Speiseraum verzehren.
 


Arbeitsgemeinschaften Klasse 5 bis 12



 Anzahl der gebuchten Arbeitsgemeinschaften pro Woche  Preis pro Halbjahr in PLN
 1 Arbeitsgemeinschaft  320,00
 2 Arbeitsgemeinschaften  430,00
 3 und mehr  Arbeitsgemeinschaft  540,00


Erläuterungen:

1. Die Teilnahme an AGs, die zum Schulleben beitragen, sind kostenfrei (z.B. Musical/Theater, Schulband, Schelf-Chor, Jugend debattiert).

2. Es gibt keine Möglichkeit die AGs zu testen.

3. Die Gebühren für Arbeitsgemeinschaften müssen im Voraus bezahlt werden. Die Abwesenheit während der AG ist keine Grundlage für Rückerstattung der Kosten.

4. Die Konditionen gelten auch für externe Teilnehmer/innen.