Sehr geehrte Eltern,
wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte der Prossekonferenz, die der Premierminister M. Morawiecki und der Gesundheitsministers Ł. Szumowsk am 29. April hielten, vor:
- Ab dem 6. Mai werden die Krippen und die Kindergärten geöffnet. Die Entscheidung über die Öffnung wird dem Organträger überlassen. Das Gesundheitsministerium wird die Bedingungen dazu ausformulieren und die Regierung wird Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
- Museen, Bibliotheken werden wieder geöffnet – je nach Fläche und der Möglichkeit der Sicherstellung von notwendigen Abstandsmöglichkeiten.
- Sport auf offenen Flächen wird ermöglicht.
Bei der 2. Stufe der Öffnung liegt eine große Verantwortung bei den Trägern von Krippen und Kindergärten, sowie den Einkaufszentren. Auch ist die Lage in einzelnen Kreisen/Woiwodschaften unterschiedlich. Die Entscheidungen und die Umsetzungsmaßnahmen sollen im Einzelfall in Verbindung mit den Sanitätsbehörden erarbeitet werden.
Um sichere Bedingungen für Kinder und Mitarbeiter in unseren Einrichtungen zu gewährleisten, hat der Kindergartenträger in Zusammenarbeit mit der Kindergarten- und Schulleitung beschlossen das Eröffnungsdatum des Deutschen Kindergartens, das im Rahmen des Willy Brandt-Campus funktioniert, dem Eröffnungstermin der Schule am 25. Mai 2020 anzupassen. (Aktueller Stand vom 04.05.20)
Die Schulöffnung für die unteren Jahrgangsstufen wird dann erst in einer weiteren Stufe möglich sein. Während dieser Stufen soll die Betreuung für diejenigen Kinder ermöglicht werden, deren Eltern zurück zur Arbeit müssen. Da es sich hier um eine größere Gruppe handelt, erfolgt eine separate Ankündigung.
Details schauen Sie sich bitte auf der Pressemeldung des Gesundheitsministeriums an: https://www.gov.pl/web/premier/premier-od-4-maja-drugi-etap-znoszenia-ograniczen-zwiazanych-z-koronawirusem
Informationsaktualisierung Quarantäne:
Ab Montag, den 4. Mai 2020 unterliegen Personen, die zwischen Polen und Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Litauen, Schweden und Dänemark in beruflicher, geschäftlicher oder kommerzieller Hinsicht (mit Ausnahme von Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben und Personen, die in Sozialhilfezentren beschäftigt sind) oder zu Studienzwecken reisen, nicht der obligatorischen 14-tägigen Quarantäne.
Bei dem Grenzübertritt zu beruflichen, geschäftlichen oder erwerbsmäßigen Zwecken, oder zum Studium in der Republik Polen oder in einem Nachbarland, sollte dem Grenzschutzbeamten bei der Grenzkontrolle ein amtliches Dokument vorgelegt werden, z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Dokument, das die Anmeldung oder den Aufenthalt in Polen bestätigt.
Details finden Sie unter: https://www.gov.pl/web/dania/zniesienie-obowiazkowej-kwarantanny-dla-pracownikow-transgranicznych
Über alles Weitere halten wir Sie auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!