Deutsch-Polnische Begegnungsschule „Willy-Brandt-Schule” in Warschau

Coronavirus. Weitere Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen

Gestern wurden von Premierminister M. Morawiecki und Gesundheitsminister Ł. Szumowski weitere Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen verkündet.
Wir stellen die wichtigsten Punkte vor:

- Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum wurde auf 2 m vergrößert. Ausgenommen davon sind Familien und Betreuer von bedürftigen Menschen.

- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.

- Einschränkungen beim Zugang zu Parks, Stränden, Kais usw.

- Fahrradverleihe bleiben geschlossen.

- Die Zahl der Menschen, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten können, wird auf max. 3 pro Kasse begrenzt. Betreten nur mit Handschuhen möglich.

- Bei Poststellen dürfen sich max. 2 Personen pro Schalter aufhalten.

- Auf öffentlichen Märkten sind max. 3 Personen pro Stand zugelassen.

-Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien bleiben weiter offen. Von 10.00 - 12.00 Uhr bleiben die Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre offen. Am Wochenende werden Baumärkte geschlossen.

- Auch in Arbeitsstätten sollen Abstände zwischen den Arbeitnehmern min. 1,5 m betragen. Arbeitnehmer sollen mit persönlichen Schutzmitteln und Desinfektionsmitteln ausreichend ausgestattet sein.

- Hotels und Übernachtungsorte werden geschlossen, mit Ausnahme von solchen, wo Quarantäne stattfindet oder von denen, die vom medizinischen Personal genutzt werden.

- Erweiterung der häuslichen Quarantäne: ab heute werden Personen in der Quarantäne isoliert (auch von der Familie) oder müssen sich zusammen mit der Familie einer Quarantäne unterziehen. Diese Regelung betrifft Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelungen einer Quarantäne unterzogen werden.

- In privaten Transportmitteln sollen ähnliche Einschränkungen zur Zahl der Passagiere gelten wie bei den öffentlichen Verkehrsmitteln gelten (Nur die Hälfte der Plätze darf belegt werden).

- Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit des Patienten nicht dringend notwendig sind, werden abgesagt.

- Erforderliche Desinfektionspflicht von allen Flächen, die Kunden von Geschäften, von Tankstellen usw. berühren.

Im Detail siehe Pressemeldung des Gesundheitsministeriums: https://www.gov.pl/web/koronawirus/kolejne-kroki
Bleiben Sie gesund!


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