Deutsch-Polnische Begegnungsschule „Willy-Brandt-Schule” in Warschau

Coronavirus.Maskenpflicht.

Die polnische Regierung hat am 15. April die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase weiter präzisiert. Im Wesentlichen wurden folgende Erläuterungen gegeben:

Ab 16. April
wird bis auf Widerruf die Pflicht zur Bedeckung von Munde und Nase mithilfe von Kleidung, eines Kleidungsteils oder einer Maske eingeführt. Die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase gilt

- im OPNV sowie in PKWs, mit denen Personen fahren, die weder zusammen wohnen noch einen gemeinsamen Haushalt führen,
- in öffentlich zugänglichen Orten, z. B. auf Straßen und Plätzen, in Arbeitsbetrieben und öffentlichen Gebäuden, die öffentlicher Verwaltung der Kultur, der Bildung, der Hochschulbildung, der Wissenschaft, der Erziehung u. a. dienen,
- in Handels- oder Dienstleistungseinrichtungen und auf Märkten sowie
- in gemeinsam genutzten Immobilien.

Ausnahmen von der „Maskenpflicht“ bestehen u. a. für

- Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres sowie
- Personen, die ohne Kundenkontakt berufliche, dienstliche oder gewerbliche Tätigkeiten in Gebäuden, Betrieben und auf Märkten u. a. ausüben.

Details finden Sie unter https://www.gov.pl/web/koronawirus/zaslon-usta-i-nos.

#WBSbleibtzuhause

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